Auswandern nach Mallorca – Formalitäten
Hat man sich zu einer Auswanderung nach Mallorca entschlossen, gilt es sich über entsprechende, auf eine dauerhafte Auswanderung bezogene Formalitäten zu informieren. Die gute Nachricht zuerst: Für deutsche Auswanderer ist eine Übersiedelung nach Mallorca vergleichsweise unkompliziert.
Das liegt daran, dass Spanien (und damit auch Mallorca) Teil der Europäischen Union ist, in der die Personenfreizügigkeit gilt. Das bedeutet, dass jeder Bürger der EU dazu berechtigt ist, in einem beliebigen Mitgliedsland zu leben. Dennoch gibt es bei einer Auswanderung natürlich verschiedene Formalitäten und bürokratische Prozesse zu beachten.
So sind die mitzuführenden Dokumente zwar überschaubar, dennoch gibt es neben dem Personalausweis eine Reihe von Unterlagen, auf die man im Rahmen einer Auswanderung nicht verzichten sollte. Bereits bei der Jobsuche sind Arbeitszeugnisse aus Deutschland oftmals obligatorisch. Aber auch eine Reihe weiterer Unterlagen sind unverzichtbar.
Auch wenn innerhalb der EU die Personenfreizügigkeit gilt, ist eine Abmeldung aus Deutschland und eine Anmeldung auf Mallorca nach spätestens drei Monaten Aufenthalt verpflichtend. Dieser Schritt hat nicht zuletzt steuerrechtliche Gründe.
Aber wie geht man bei der An- bzw. Abmeldung vor? Welche Ämter sind hierfür zuständig und wo kann man weitere Informationen zu den entsprechenden An- und Abmeldeprozessen bekommen? Fragen wie diese sollen im Folgenden geklärt werden.
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